Elektro- und Elektronikgeräte
– Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Sammlung zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings von Elektro und Elektronikaltgeräten
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sammeln Sie diese Geräte separat und bringen Sie sie ausschließlich zu dafür zugelassenen Sammelstellen oder Rücknahmesystemen. Nur so ist eine fachgerechte Behandlung und das umweltfreundliche Recycling gewährleistet. Achten Sie auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne – es kennzeichnet Geräte, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
2. Entnahme von Batterien/Akkus und Lampen
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) sowie Lampen enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Elektro-Altgeräten gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien / Altakkumulatoren und Lampen, sofern diese zerstörungsfrei entnommen werden können, separat und ausschließlich an dafür zugelassene Sammelstellen oder Rücknahmesysteme abzugeben. So wird eine umweltgerechte Entsorgung und die Wiederverwertung wertvoller Ressourcen sichergestellt.
Hinweis zu Lithiumbatterien:
Insbesondere beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ist Vorsicht geboten. Lithiumbatterien können bei unsachgemäßer Behandlung Brand- oder Explosionsgefahr verursachen. Vermeiden Sie daher Beschädigungen, Kurzschlüsse oder das Erhitzen der Batterien. Entsorgen Sie Altbatterien niemals im Hausmüll, sondern geben Sie diese an geeigneten Sammelstellen ab.
3. Unentgeltliche Rücknahme von Elektroaltgeräten und Rückgabemöglichkeiten
Sie können Ihre Altgeräte in haushaltsüblichen Mengen, grundsätzlich bei jeder zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle kostenfrei zurückgeben. Geeignete Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.take-e-back.de.
4. Löschung personenbezogener Daten
Bitte beachten Sie, dass auf Altgeräten häufig sensible personenbezogene Daten gespeichert sind, insbesondere bei Informations- und Telekommunikationsgeräten wie Computern oder Smartphones. Sie sind als Endnutzer selbst dafür verantwortlich, vor der Entsorgung Ihrer Altgeräte sämtliche darauf gespeicherten Daten eigenständig zu löschen.
5. Bedeutung des Symbols
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:

